Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen
Zwischen dem Campinggast und der Camping Oase Jahns Bentin GbR (nachfolgend Campingbetrieb) gelten folgende Geschäftsbedingungen. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung
Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig, die in der Bestätigung entsprechend vermerkt ist. Ein Anspruch eines bestimmten Stellplatzes/Mietobjektes besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.1 Preise
Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der jährlich aktualisierten Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
2. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann nach Zugang der Buchungsbestätigung schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Treten Sie vom Vertrag zurück, entsteht uns, gemäß § 656 h Abs. 1 BGB, eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung:
– bis 3 Tage vor Anreise: Stornogebühr von 0,00 €
– 2. Tag bis Anreisebeginn bei Nichtanreise oder Stornierung: Stornogebühr von 80% der Buchungssumme
– Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.
2.1 Nichterscheinen/Verspätete An-/Abreise
Im Falle einer Anreise nach 20:00 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 16:00 Uhr vergeben. Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. Stellplätze/Mietobjekte die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden. Bei einer Abreise nach 11:30 Uhr ist eine Benachrichtigung notwendig. Anschließend fallen Verlängerungsgebühren in Höhe von 20,00 € an und der Gast kann seinen Stellplatz/Mietobjekt mit allen Serviceleistungen bis 18:00 Uhr weiter nutzen. Bei einem Aufenthalt länger als 18:00 Uhr werden Kosten für eine weitere Nacht berechnet.
2.2 Reiserücktrittsabsicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung. Die Absicherung tritt in Kraft, wenn die namentlich auf der Reservierungsanmeldung aufgeführten Personen aus folgenden Gründen nicht mitreisen können oder vorzeitig abreisen müssen:
– Erkrankung (Vorlage ärztliches Attest) – Sterbefall eines Angehörigen ersten Grades (Nachweis erforderlich)
3. An- und Abreise
Dem Campinggast steht der Stellplatz sowie die Mietobjekte ab 14:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Die Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen.
4. Platzordnung
Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.
Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.
5. Besucher
Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste (Personengebühr).
6. Mängel
Sofern der zugewiesene Stellplatz/Mietobjekt einen Mangel aufweist, hat der Campinggast dem Campingbetrieb den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um diesem eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Campinggast diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.
7. Sonstiges
7.1 Öffnungszeiten
Wir informieren Sie, dass es in der Nebensaison für die Rezeption usw. eingeschränkte Öffnungszeiten gibt und zeitweise nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet sind.
7.2 Mediadaten
In regelmäßigen Abständen führen wir auf unserem Campingplatz Bild- und Videoaufnahmen durch, die wir auch zu Werbezwecken einsetzen.
8. Haftung
Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
9. Irrtümer
Wir behalten uns vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
10. Aufrechnung
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Gerichtsstand
Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.